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§ 14 Bekanntmachung der Neufassung des Gesetzes über die Sonn- und Feiertage (Nordrhein-Westfalen) — Inkrafttreten

Bekanntmachung der Neufassung des Gesetzes über die Sonn- und Feiertage

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 01.01.2000 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.