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§ 13 Bekanntmachung der Neufassung des Gesetzes über die Sonn- und Feiertage (Nordrhein-Westfalen) — Verwaltungsvorschriften

Bekanntmachung der Neufassung des Gesetzes über die Sonn- und Feiertage

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 01.01.2000 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die zur Durchführung dieses Gesetzes erforderlichen Verwaltungsvorschriften erläßt der Innenminister im Einvernehmen mit dem Kultusminister und dem Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales.