(1) Der Beliehene erhält eine Urkunde über die Verleihung. Die Urkunde trägt das große Landessiegel.
(2) Die Verleihung wird im Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen bekanntgemacht.
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(1) Der Beliehene erhält eine Urkunde über die Verleihung. Die Urkunde trägt das große Landessiegel.
(2) Die Verleihung wird im Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen bekanntgemacht.