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§ 4 NW_26525 (Nordrhein-Westfalen)

Erlaß des Ministerpräsidenten über die Vorbereitung der Vorschläge für die Verleihung des Grubenwehr- Ehrenzeichens

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Das Ehrenzeichen wird, soweit nicht ich selbst oder der Minister für Wirtschaft und Verkehr es aushändigen, durch den Berghauptmann, den Leiter des Bergamtes oder deren Stellvertreter überreicht.

Der Ministerpräsident

des Landes Nordrhein-Westfalen