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§ 8 NW_26512 (Nordrhein-Westfalen)

Verordnung über Umzugskostenentschädigung, Tagegelder und Entschädigung für Reisekosten der Mitglieder der Landesregierung

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Ergeben sich bei der Anwendung dieser Bestimmungen Zweifel, so ist mit dem Finanzministerium in Verbindung zu treten.