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# Art 4 NW_26496 (Nordrhein-Westfalen)

Bekanntmachung zu dem Ersten Zusatzübereinkommen über den Beitritt der Niederlande zu dem deutsch-belgisch-luxemburgischen Übereinkommen über die wechselseitige Anerkennung von bestimmten Eignungs- und Überwachungsnachweisen im Bauwesen  
Landesrecht Nordrhein-Westfalen  
Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Dieses Zusatzübereinkommen tritt am Tag mit der Unterzeichnung in Kraft.

Geschehen zu Den Haag, am 9. November 1988

in vier Urschriften, jede in deutscher, französischer und niederländischer Sprache, wobei jeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist.

Für den Bundesminister für Raumordnung,

Bauwesen und Städtebau

der Bundesrepublik Deutschland

Parlamentarischer Staatssekretär

J. Echternach

Der Minister für öffentliche Arbeiten

des Königreichs Belgien

P. d'Hondt

Der Staatssekretär für Auswärtige Angelegenheiten,

Außenhandel und Zusammenarbeit,

Staatssekretär des Mittelstandes

des Großherzogtums Luxemburg

J. Hostert

Der Minister für Wohnungswesen,

Raumordnung und Umwelt und

der Minister für Außenhandel

der Niederlande

E.H.T.M. Nijpels

Y.M.C.T. van Rooy

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Zitiervorschlag: Art 4 NW_26496 (Nordrhein-Westfalen)

Quelle: nrwrecht, abgerufen 26.08.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist die Papierfassung des Gesetz- und Verordnungsblattes für das Land Nordrhein-Westfalen (recht.nrw.de — Verkündungsblätter: https://recht.nrw.de/suche/vbl)

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Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/NW_26496/4

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