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# Art 3 NW_26496 (Nordrhein-Westfalen)

Bekanntmachung zu dem Ersten Zusatzübereinkommen über den Beitritt der Niederlande zu dem deutsch-belgisch-luxemburgischen Übereinkommen über die wechselseitige Anerkennung von bestimmten Eignungs- und Überwachungsnachweisen im Bauwesen  
Landesrecht Nordrhein-Westfalen  
Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Dieses Zusatzübereinkommen gilt auch für das Land Berlin, sofern nicht die Regierung der Bundesrepublik Deutschland gegenüber den Regierungen des Königreichs Belgien, des Großherzogtums Luxemburg und der Niederlande innerhalb von drei Monaten nach Unterzeichnung des Zusatzübereinkommens eine gegenteilige Erklärung abgibt.

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Zitiervorschlag: Art 3 NW_26496 (Nordrhein-Westfalen)

Quelle: nrwrecht, abgerufen 26.08.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist die Papierfassung des Gesetz- und Verordnungsblattes für das Land Nordrhein-Westfalen (recht.nrw.de — Verkündungsblätter: https://recht.nrw.de/suche/vbl)

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Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/NW_26496/3

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