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§ 4 NW_26491 (Nordrhein-Westfalen) — Schlußbestimmungen

Bekanntmachung des Staatsvertrages zwischen den Ländern Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen über Aufgaben und Zuständigkeiten auf Bundesautobahnstrecken

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Der Vertrag ist zu bestätigen; die Bestätigungsurkunden werden ausgetauscht.

(2) Der Vertrag tritt einen Monat nach Austausch der Bestätigungsurkunden in Kraft.

Hannover, den 23. September 1970

Für das Land Niedersachsen:

Namens des Ministerpräsidenten

Der Niedersächsische Minister

für

Wirtschaft und öffentliche Arbeiten

Greulich

Düsseldorf, den 16. Juli 1970

Für das Land Nordrhein-Westfalen

Namens des Ministerpräsidenten

Der Minister

für

Wohnungsbau und öffentliche Arbeiten

Dr. H. Kohlhase