(1) Der Vertrag ist zu bestätigen; die Bestätigungsurkunden werden ausgetauscht.
(2) Der Vertrag tritt einen Monat nach Austausch der Bestätigungsurkunden in Kraft.
Hannover, den 23. September 1970
Für das Land Niedersachsen:
Namens des Ministerpräsidenten
Der Niedersächsische Minister
für
Wirtschaft und öffentliche Arbeiten
Greulich
Düsseldorf, den 16. Juli 1970
Für das Land Nordrhein-Westfalen
Namens des Ministerpräsidenten
Der Minister
für
Wohnungsbau und öffentliche Arbeiten
Dr. H. Kohlhase