Vom 24. Juli 1963
Der Landtag hat zur Durchführung des Vertrages vom 8. April 1960 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande zur Regelung von Grenzfragen und anderen zwischen beiden Ländern bestehenden Problemen - Ausgleichsvertrag - (BGBl. II 1963 S. 458) das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird: