Das Land Nordrhein-Westfalen hat an den dem Landesverband gehörigen Domänen und Forsten ein binnen 2 Monaten auszuübendes Vorkaufsrecht, wenn es sich um den Verkauf von Forsten in einer Größe von mehr als 50 ha oder von Domänen handelt.
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Das Land Nordrhein-Westfalen hat an den dem Landesverband gehörigen Domänen und Forsten ein binnen 2 Monaten auszuübendes Vorkaufsrecht, wenn es sich um den Verkauf von Forsten in einer Größe von mehr als 50 ha oder von Domänen handelt.