Die im Gebiet des ehemaligen Landes Lippe geltenden Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften bleiben bis auf weiteres in Kraft. Der Innenminister des Landes Nordrhein-Westfalen wird ermächtigt, das Lippische Recht im Verordnungswege an das in Nordrhein-Westfalen geltende Recht nach Anhörung der Kreistage Detmold und Lemgo anzugleichen.