Während der dreimonatlichen Frist des § 35 ist die Einsicht in den Situationsriß (§ 33) bei der Bergbehörde jedermann gestattet.
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Während der dreimonatlichen Frist des § 35 ist die Einsicht in den Situationsriß (§ 33) bei der Bergbehörde jedermann gestattet.