Dieses Berggesetz tritt im ganzen Umfange der Monarchie mit dem 1. Oktober 1865 in Kraft. Die Landesregierung hat gegenüber dem Landtag zum 31. Dezember 2008 Bericht über die Wirksamkeit dieses Gesetzes zu erstatten.
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Dieses Berggesetz tritt im ganzen Umfange der Monarchie mit dem 1. Oktober 1865 in Kraft. Die Landesregierung hat gegenüber dem Landtag zum 31. Dezember 2008 Bericht über die Wirksamkeit dieses Gesetzes zu erstatten.