Dieser Anspruch kann jedoch vor den ordentlichen Gerichten nicht gegen die verleihende Bergbehörde, sondern nur gegen diejenigen Personen verfolgt werden, die dem Muter die Behauptung eines besseren Rechts entgegensetzen.
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Dieser Anspruch kann jedoch vor den ordentlichen Gerichten nicht gegen die verleihende Bergbehörde, sondern nur gegen diejenigen Personen verfolgt werden, die dem Muter die Behauptung eines besseren Rechts entgegensetzen.