(1) Die Gewerken fassen ihre Beschlüsse in Gewerkenversammlungen.
(2) Das Stimmrecht wird nach Kuxen, nicht nach Personen ausgeübt.
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(1) Die Gewerken fassen ihre Beschlüsse in Gewerkenversammlungen.
(2) Das Stimmrecht wird nach Kuxen, nicht nach Personen ausgeübt.