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Gesetz wegen Verwaltung der Bergbauhilfskassen
Landesrecht Nordrhein-Westfalen
Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)
Das für Bergwesen zuständige Ministerium ist mit der Ausführung dieses Gesetzes beauftragt.