Die aus Beiträgen oder Gefällen der Bergwerksbesitzer gebildeten Bergbauhilfskassen, nämlich:
1.,
2.,
3. die Märkische Berggewerkschaftskasse,
4. die Essen-Werdensche Berggewerkschaftskasse,
5.,
6.,
gehen mit dem 1. Januar 1864 in die Verwaltung der Besitzer der beteiligten Bergwerke über.