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Art 1 NVG (Brandenburg) — Zustimmung zu den Verträgen

Neugliederungsvertragsgesetz

Landesrecht Brandenburg

Stand: 01.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Dem in Berlin am 27. April 1995 unterzeichneten Neugliederungs-Vertrag und dem in Berlin am 27. April 1995 unterzeichneten Staatsvertrag zur Regelung der Volksabstimmungen in den Ländern Berlin und Brandenburg über den Neugliederungs-Vertrag wird zugestimmt. Die Verträge werden nachstehend veröffentlicht.