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§ 8 NPNordSBefV

Verordnung über das Befahren der Bundeswasserstraßen in Nationalparken im Bereich der Nordsee

Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 25.06.2023. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Diese Verordnung tritt am 15. März 1992 in Kraft.