Zur Zahlung der Befahrungsabgaben sind verpflichtet:
1.
wer die Kanalfahrt veranlaßt hat,
2.
wessen Fahrzeug den Kanal benutzt.
Mehrere Zahlungspflichtige haften als Gesamtschuldner.
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Zur Zahlung der Befahrungsabgaben sind verpflichtet:
Mehrere Zahlungspflichtige haften als Gesamtschuldner.