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§ 4 NLV — Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Neuartige Lebensmittel-Verordnung

Stand: 25.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen). Diese Fassung haben wir zuerst am 29.10.2022 gesehen; das ist ein Beobachtungsdatum, kein amtliches Inkrafttretensdatum.

Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2018 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Neuartige Lebensmittel- und Lebensmittelzutaten-Verordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Februar 2000 (BGBl. I S. 123), die zuletzt durch Artikel 13 der Verordnung vom 5. Juli 2017 (BGBl. I S. 2272) geändert worden ist, außer Kraft.