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§ 4 NEUSTRUKTURIERUNG_ARBEITSGERICHTSBEZIRKE (Brandenburg) — Errichtung von Kammern des Arbeitsgerichts Frankfurt (Oder) in Eberswalde

Gesetz zur Änderung der Arbeitsgerichtsstruktur

Landesrecht Brandenburg

Historische Fassung: Stand 30.07.2026 bis 01.08.2026. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Ab dem 1. Januar 2023 bestehen in Eberswalde Kammern des Arbeitsgerichts Frankfurt (Oder). Diese Kammern nehmen für den Teil des Arbeitsgerichtsbezirks, der aus den Landkreisen Barnim und Uckermark besteht, die Geschäfte des Arbeitsgerichts wahr.

Einzelnorm