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Art 217 MwStSystRL

MwStSystRL

Stand: 02.10.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Im Sinne dieser Richtlinie bezeichnet der Ausdruck „elektronische Rechnung“ eine Rechnung, welche die nach dieser Richtlinie erforderlichen Angaben enthält und in einem elektronischen Format ausgestellt und empfangen wird.