§ 2 MusikfachhAusbV — Dauer der Berufsausbildung

Verordnung über die Berufsausbildung zum Musikfachhändler/zur Musikfachhändlerin

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Ausbildung dauert drei Jahre.