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§ 8 MuKStiftG — Stiftungsorgane

Gesetz zur Errichtung einer Stiftung "Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens"

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Organe der Stiftung sind der Stiftungsrat, der Geschäftsführer und das Kuratorium.