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§ 7 MuKStiftG — Satzung

Gesetz zur Errichtung einer Stiftung "Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens"

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Stiftung kann eine Satzung erlassen, die vom Stiftungsrat beschlossen wird.