§ 1 MuKFrRGDBest 1

Erste Durchführungsbestimmung zum Gesetz über den Mutter- und Kinderschutz und die Rechte der Frau - Ausstellung von Ausweisen für Schwangere und Wöchnerinnen

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Schwangere Frauen und Wöchnerinnen erhalten zu ihrer Schonung und zur Erleichterung der Beschwerden der Schwangerschaft einen Ausweis für Schwangere und Wöchnerinnen.