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# § 35 MtDFmEloAufklVDV — Lehrgang „Rechtsgrundlagen in der Praxis für den mittleren technischen Dienst der Fernmelde- und Elektronischen Aufklärung des Bundes“

Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren technischen Verwaltungsdienst des Bundes im Verwendungsbereich Fernmelde- und Elektronische Aufklärung  
Historische Fassung: Stand 07.02.2021 bis 17.03.2026. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Die Anwärterinnen und Anwärter werden vertraut gemacht mit

- 1. den Grundzügen des Staats- und Verwaltungsrechts sowie

- 2. den für ihre spätere Aufgabenwahrnehmung notwendigen spezialgesetzlichen Bestimmungen und Verwaltungsvorschriften.

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Zitiervorschlag: § 35 MtDFmEloAufklVDV

Datenquelle: Bundesamt für Justiz (Archivstand), abgerufen 02.07.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bundesgesetzblatt

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Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/MtDFmEloAufklVDV/35?asof=2021-02-07

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