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§ 35 MtDFmEloAufklVDV — Lehrgang „Rechtsgrundlagen in der Praxis für den mittleren technischen Dienst der Fernmelde- und Elektronischen Aufklärung des Bundes“

Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren technischen Verwaltungsdienst des Bundes im Verwendungsbereich Fernmelde- und Elektronische Aufklärung

Historische Fassung: Stand 07.02.2021 bis 17.03.2026. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Die Anwärterinnen und Anwärter werden vertraut gemacht mit

1.
den Grundzügen des Staats- und Verwaltungsrechts sowie
2.
den für ihre spätere Aufgabenwahrnehmung notwendigen spezialgesetzlichen Bestimmungen und Verwaltungsvorschriften.