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§ 3 MtDFmEloAufklVDV — Dauer des Vorbereitungsdienstes

Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren technischen Verwaltungsdienst des Bundes im Verwendungsbereich Fernmelde- und Elektronische Aufklärung

Stand: 07.02.2021 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Der Vorbereitungsdienst dauert in der Regel 24 Monate.