§ 3 MtDFmEloAufklVDV — Dauer des Vorbereitungsdienstes
Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren technischen Verwaltungsdienst des Bundes im Verwendungsbereich Fernmelde- und Elektronische Aufklärung
Stand: 07.02.2021 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)
Der Vorbereitungsdienst dauert in der Regel 24 Monate.