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§ 4 MtDBwVVDV — Wehrtechnische Fachgebiete

Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren technischen Verwaltungsdienst in der Bundeswehrverwaltung im Verwendungsbereich Wehrtechnik

Stand: 01.08.2024 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Der Schwerpunkt der Ausbildung liegt auf einem der folgenden wehrtechnischen Fachgebiete:

1.
allgemeiner Maschinenbau,
2.
Kraftfahrwesen,
3.
Luft- und Raumfahrtwesen,
4.
Schiffbau und Schiffsmaschinenbau,
5.
Informationstechnik und Elektronik,
6.
Elektrotechnik und Elektroenergiewesen und
7.
Systembewaffnung und Effektoren.