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§ 15 MtDBwVVDV — Bestandteile des Auswahlverfahrens

Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren technischen Verwaltungsdienst in der Bundeswehrverwaltung im Verwendungsbereich Wehrtechnik

Stand: 01.08.2024 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Das Auswahlverfahren besteht aus

1.
einem schriftlichen Teil und
2.
einem mündlichen Teil.