Diese Verordnung tritt am 1. Juli 2022 in Kraft.
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen
Der Ministerpräsident
Für die Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung
Die Ministerin für Verkehr
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Diese Verordnung tritt am 1. Juli 2022 in Kraft.
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen
Der Ministerpräsident
Für die Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung
Die Ministerin für Verkehr