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§ 22 MsV — Anpassung mittels Index

Mietspiegelverordnung

Stand: 01.07.2022 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Erfolgt die Anpassung des qualifizierten Mietspiegels unter Zugrundelegung der Entwicklung des vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Preisindexes für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland, so gelten die §§ 20 und 21 entsprechend.