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§ 101 MontanMitbestGErgGWO 2005 — Stimmabgabe

Wahlordnung zum Mitbestimmungsergänzungsgesetz

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Arbeitnehmer von Seebetrieben stimmen in Briefwahl ab. § 94 Abs. 2 ist entsprechend anzuwenden.