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§ 10 MobVerkKflAusbV — Prüfungsbereiche des Teiles 2

Mobilitäts-und-Verkehrsservice-Kaufleute-Ausbildungsverordnung

Stand: 01.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Teil 2 der Abschlussprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:

1.
„Notfalleinrichtungen und Sicherheitsmanagement“,
2.
„Mobilitätsdienstleistungen und projektorientiertes Arbeiten“,
3.
„Kommunikation, Service und Betreuung“ sowie
4.
„Wirtschafts- und Sozialkunde“.