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§ 9 MntZollDVDV — Erholungsurlaub

Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren nichttechnischen Zolldienst des Bundes

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Erholungsurlaub wird in der Regel während der berufspraktischen Ausbildung gewährt und auf den Vorbereitungsdienst angerechnet.