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§ 1 MntZollDVDV — Vorbereitungsdienst

Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren nichttechnischen Zolldienst des Bundes

Stand: 24.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen). Diesen Text führen wir unverändert seit mindestens 10.06.2019, dem Beginn unseres Archivs.

Die Ausbildung und Prüfung nach dieser Verordnung ist der Vorbereitungsdienst für den mittleren nichttechnischen Zolldienst des Bundes.