nu:legal · recht.nulegal.eu
Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren nichttechnischen Verwaltungsdienst in der Bundeswehrverwaltung
Stand: 01.09.2022 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)
Die mündliche Prüfung hat bestanden, bei wem die Rangpunktzahl der mündlichen Prüfung mindestens 5,00 beträgt.