§ 62 MntDBwVVDV — Bestandteile der Laufbahnprüfung

Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren nichttechnischen Verwaltungsdienst in der Bundeswehrverwaltung

Stand: 01.09.2022 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Laufbahnprüfung besteht aus

1.
einer schriftlichen Prüfung und
2.
einer mündlichen Prüfung.