# § 39 MntDBwVVDV — Zeugnis für den Einführungslehrgang

Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren nichttechnischen Verwaltungsdienst in der Bundeswehrverwaltung  
Stand: 01.09.2022 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Nach Beendigung des Einführungslehrgangs stellt das Bildungszentrum der Bundeswehr jeder Anwärterin und jedem Anwärter ein Zeugnis aus. In dem Zeugnis für den Einführungslehrgang werden die Rangpunkte der Klausuren und Leistungstests aufgeführt.

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Zitiervorschlag: § 39 MntDBwVVDV

Quelle: Bundesamt für Justiz, abgerufen 02.07.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bundesgesetzblatt

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