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§ 13 MntDBwVVDV — Bestandteile des Auswahlverfahrens

Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren nichttechnischen Verwaltungsdienst in der Bundeswehrverwaltung

Historische Fassung: Stand 01.09.2022 bis 17.03.2026. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Das Auswahlverfahren besteht nach § 10a Absatz 4 Satz 1 der Bundeslaufbahnverordnung aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil.