§ 13 MntDBwVVDV — Bestandteile des Auswahlverfahrens

Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren nichttechnischen Verwaltungsdienst in der Bundeswehrverwaltung

Stand: 17.03.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Das Auswahlverfahren besteht nach § 12 Absatz 1 Satz 1 der Bundeslaufbahnverordnung aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil.