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§ 1 MntDAIVAPrV — Vorbereitungsdienst

Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren nichttechnischen Dienst in der allgemeinen und inneren Verwaltung des Bundes

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Ausbildung und Prüfung nach dieser Verordnung sind der fachspezifische Vorbereitungsdienst für den mittleren nichttechnischen Dienst in der allgemeinen und inneren Verwaltung des Bundes. Der Vorbereitungsdienst dauert in der Regel 24 Monate.