§ 17 MittelweserG

Gesetz über den Grunderwerb für die Kanalisierung der Mittelweser

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Dieses Gesetz findet auch auf die zur Zeit des Inkrafttretens eingeleiteten Enteignungen Anwendung.