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§ 22 MitbestGWO 1 2002 — Bekanntmachung des Abstimmungsergebnisses

Erste Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Der Betriebswahlvorstand macht das Abstimmungsergebnis für die Dauer von zwei Wochen in gleicher Weise wie das Abstimmungsausschreiben bekannt.