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§ 94 MinStG — Entstehung der Mindeststeuer und Besteuerungszeitraum

Mindeststeuergesetz

Stand: 28.12.2023 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Mindeststeuer (§ 2) für ein Geschäftsjahr entsteht mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem das Geschäftsjahr endet. Besteuerungszeitraum ist das Kalenderjahr.