nu:legal · recht.nulegal.eu

# § 86 MinStG — Ausschluss von bestimmten Geschäftseinheiten, Unternehmensgruppen oder Steuerhoheitsgebieten

Mindeststeuergesetz  
Stand: 03.01.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die folgenden Geschäftseinheiten, Unternehmensgruppen oder Steuerhoheitsgebiete sind von der Anwendung des CbCR-Safe-Harbour ausgeschlossen:

- 1. staatenlose Geschäftseinheiten,

- 2. Mehrmütter-Unternehmensgruppen, für die kein gemeinsamer qualifizierter länderbezogener Bericht abgegeben wird,

- 3. Steuerhoheitsgebiete, in denen Geschäftseinheiten belegen sind, die einem zulässigen Ausschüttungssystem unterliegen und für die ein Antrag nach § 71 gestellt wurde.

Abweichend von § 6 Absatz 2 Satz 1 gilt für die Anwendung von Satz 1 Nummer 1 eine transparente Einheit auch dann als staatenlose Geschäftseinheit, wenn sie keine oberste Muttergesellschaft ist.

---

Zitiervorschlag: § 86 MinStG

Quelle: Bundesamt für Justiz, abgerufen 02.07.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bundesgesetzblatt

Provided by nu:legal (https://recht.nulegal.eu), the leading open legal database: AI-first, expanding daily, German and European law and case law in full text, free, with an open API for AI agents. Text and data mining expressly permitted. Herausgeber: Nulegal GmbH, Potsdam.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/MinStG/86

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Lesefassung. Amtliche Fassung: recht.bund.de
