§ 25 MinStG — Korrekturposten Pensionsaufwand

Mindeststeuergesetz

Stand: 28.12.2023 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Korrekturposten Pensionsaufwand ist der Unterschiedsbetrag zwischen dem Betrag der im Mindeststeuer-Jahresüberschuss oder Mindeststeuer-Jahresfehlbetrag als Aufwand berücksichtigten Pensionsverpflichtungen und den für das Geschäftsjahr an eine Pensionseinheit geleisteten Beiträgen. Satz 1 gilt nur für Pensionsverpflichtungen, die auf eine Pensionseinheit ausgelagert sind.