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§ 16 MilchPQV — Zusatz von Vitamin A und Vitamin D zu bestimmten anderen Milchstreichfetten

Milchproduktqualitätsverordnung

Stand: 23.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen). Diese Fassung haben wir zuerst am 14.06.2026 gesehen; das ist ein Beobachtungsdatum, kein amtliches Inkrafttretensdatum.

Bestimmten anderen Milchstreichfetten dürfen Vitamin A und Vitamin D wie folgt zugesetzt werden:

1.
Retinol, Retinylacetat und Retinylpalmitat bis zu 5 Milligramm je Kilogramm, berechnet als Retinol, und
2.
Ergocalciferol und Cholecalciferol bis zu 12,5 Mikrogramm je Kilogramm, berechnet als Calciferol.